Diese Tabelle zeigt die Höhe des Pflegegeldes in der jeweiligen Stufe.
Pflegebedarf in Stunden pro Monat (ab 01.01.2011) | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich |
| Mehr als 60 Stunden |
1 |
154,20 |
| Mehr als 85 Stunden |
2 |
284,30 |
| Mehr als 120 Stunden |
3 |
442,90 |
| Mehr als 160 Stunden |
4 |
664,30 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
- ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
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5 |
902,30 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
- zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
- die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist
|
6 |
1.260,00 |
Mehr als 180 Stunden, wenn
- keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
- ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
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7 |
1.655,80 |