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Kurzzeitpflege

Der Tagsatz für einen Kurzzeitpflegeaufenthalt in unseren Einrichtungen BAPH Trieben und BAPH Schladming beträgt € 94,00. Die Kosten der Kurzzeitpflegeaufenthalte, die zur Entlastung pflegender Angehöriger dienen, sind an die Geschäftsführung des Sozialhilfeverbandes Liezen zu bezahlen. Die Vertrags-dauer ist maximal 6 Wochen. Es gibt keinen Zuschuss aus Sozialhilfemitteln mittels Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde.

Es besteht aber die Möglichkeit für PensiosbezieherInnen, um einen Zuschuss für die Kosten des Kurzzeitpflegeaufenthaltes beim Bundessozialamt anzu-suchen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz seit einem Jahr bzw. des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz bei einer nachweislich demenziellen Erkrankung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Infoblättern für pflegende Angehörige.

Für BezieherInnen von Landespflegegeld besteht die Möglichkeit, für diesen Kurzzeitpflegeaufenthalt einen Zuschuss beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde.