Antragstellung

Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung haben jene Personen, die ihren Lebensbedarf auf Grund ihrer Pflege oder Betreuungsbedürftigkeit und finanziellen Hilfsbedürftigkeit nicht in zumutbarer Weise ausreichend decken können. Die Hilfeempfängerin bzw. der Hilfeempfänger ist berechtigt, unter den für seine Bedürfnisse in Frage kommenden Einrichtungen zu wählen. Die Übernahme der Kosten erfolgt nur im Rahmen der festgelegten Obergrenzen. Link: Bezirkshauptmannschaft Liezen

Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf (Rest-)Kostenübernahme

  • aktuelle Pensionsbestätigung
     (Diese Bestätigungen werden von den meisten Pensionsversicherungsanstalten im Jänner des laufenden Jahres zugesandt. Bei mehreren Pensionen benötigen wir alle diesbezüglichen Pensionsbestätigungen.)
  • sämtliche Rentennachweise
    (zB: Leibrente, Unfallrente, Betriebsrente, …)
  • sämtliche Einkommensnachweise
    (zB: Mieteinnahmen, AMS-Bestätigungen, Provisionen, Unterhaltsansprüche, …)
  • aktueller Pflegegeldbescheid
    (Bei einem bereits gestellten Pflegegeld-Erhöhungsantrag benötigen wir auch die Kopie des Erhöhungsantrages.)
  • Kontoübersicht des Girokontos der letzten zwölf Monate vor Antragstellung
  • aktuelle Befunde und ggf. Entlassungsbriefe (bei vorangegangenem LKH-Aufenthalt) des/der zukünftigen Bewohners/in
  • Dokumente:
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Geburtsurkunde
    • Meldezettel
    • Lichtbildausweis
    • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde 
      (evtl. Scheidungsurteil und gerichtliche Vergleiche zu Unterhaltsleistungen)
  • Vertretungsvollmacht(en) jeglicher Art
  • Nachweise für Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte
    (zB: Fondsanlagen, Sparbücher oder Sparbuchauszüge, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Aktien, Begräbniskostenversicherung)
  • bei Wertpapiere: Wertsteigerung der letzten 12 Monate vor Antragstellung
  • Grundbuchsauszüge von Liegenschaften/Immobilien
  • Übergabe- und Schenkungsverträge von Liegenschaften/Immobilien
  • bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, Vermietung/Verpachtung, Kapitalerträgen: die Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Wirtschaftsjahre

Wichtige Information zum Antragsformular:

Die Seiten 11 bis 15 sind nur bei Bestehen der Stufen 1 bis 3 bzw. wenn noch keine Pflegestufe besteht, auszufüllen.

Antragstellung - Frist

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag sowie alle oben angeführten Unterlagen müssen vor Einzug bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen eingebracht werden.

Sollten Sie oder ihr Angehöriger/ihre Angehörige in eine Pflegeeinrichtung des Pflegeverbandes Liezen einziehen, ist Ihnen die Heimleiterin der jeweiligen Pflegeeinrichtung sehr gerne bei der sachgerechten Einbringung aller Unterlagen behilflich.

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