Tarife Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege inkl. Frühstück/Mittagessen/Jause/Abendessen |
|
Pflegestufe 0 | Grundleistung und Pflegezuschlag der Pflegestufe 4 pro Tag |
Pflegestufe 1 bis 7 | Grundleistung und Pflegezuschlag der jeweiligen Pflegestufe pro Tag |
Die Vertragsdauer ist maximal sechs Wochen. Die Kosten der Kurzzeitpflegeaufenthalte werden direkt vom Pflegeverband Liezen verrechnet.
Es gibt keinen Zuschuss aus der Sozialhilfe mittels Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde. Es besteht aber die Möglichkeit für PensionsbezieherInnen, um einen Zuschuss für die Kosten des Kurzzeitpflegeaufenthaltes beim Bundessozialamt anzusuchen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz seit einem Jahr bzw. des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz bei einer nachweislich demenziellen Erkrankung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger.