Vereinbarung über eine Pflegeheimaufnahme

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Mit Personen, die zur Gänze selbst für die Heim- und Pflegekosten aufkommen können, wird von der Geschäftsführung des Sozialhilfeverbandes Liezen bei Heimeintritt eine Vereinbarung geschlossen, die die Heimkosten, die Verrechnungsmodalitäten und einige Punkte des gegenseitigen Vertragsverhältnisses beinhaltet.

Diese Vereinbarung wird zusätzlich zum Heimvertrag geschlossen, der in der jeweiligen Pflegeeinrichtung ausgefertigt wird.

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