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Freiheitsbeschränkung

Wir achten auf die Lebensqualität und die persönliche Freiheit bei jedem Menschen in unserer Einrichtung, doch es gibt Situationen, in denen wir die persönliche Freiheit zum Schutz des Bewohners und der Bewohnerin einschränken müssen.

Freiheitsbeschränkung – Was ist das? 

„Eine Freiheitsbeschränkung im Sinn des Gesetzes liegt vor, wenn die Bewegungsfreiheit einer betreuten oder gepflegten Person gegen oder ohne ihren Willen mit physischen oder medikamentösen Mitteln, aber auch durch deren bloße Androhung eingeschränkt wird." 

(Dr. Peter Schlaffer, Heimaufenthaltsgesetz, Informationen über Umgang mit Freiheitsbeschränkungen in Altenheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Krankenanstalten, 2015, S.5)

 

Es gibt mechanische Freiheitsbeschränkungen, wie zum Beispiel das Schließen der Seitenteile am Bett oder das Absperren des Rollstuhls. Elektronische Freiheitsbeschränkungen sind Alarmsysteme oder Personenortungssysteme. Zu den medikamentösen Freiheitsbeschränkungen zählt der Einsatz von Beruhigungsmitteln.

 

Heimaufenthaltsgesetz - Was ist das?

„Die persönliche Freiheit von Menschen, die aufgrund des Alters, einer Behinderung oder einer Krankheit der Pflege oder Betreuung bedürfen, ist besonders zu schützen. Ihre Menschenwürde ist unter allen Umständen zu achten und zu wahren (…)“

(Heimaufenthaltsgesetz, BGBl.I Nr.11/2004)

 

Das Heimaufenthaltsgesetz ist ein Bundesgesetz in dem der Umgang mit Freiheitsbeschränkungen genau beschrieben ist. Die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen kontrolliert die BewohnerInnenvertretung unangemeldet in regelmäßigen Abständen. Im Heimaufenthaltsgesetz ist festgehalten, dass immer das gelindeste Mittel zum Einsatz kommen muss. Ein gelinderes ist jenes Mittel, das zum Schutze des Betroffenen eingesetzt wird und gleichzeitig die geringste Beschränkung mit sich bringt.

 

Ein Beispiel: Eine Bewohnerin steht vom Bett auf und stürzt. Hier darf man nicht die Seitenteile schließen, sondern wählt einen Sensorbügel, damit die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Pflege wissen, dass die Bewohnerin aufsteht und sie diese dabei unterstützen können.

Bevor eine freiheitseinschränkende Maßnahme gesetzt wird, ist eine professionelle Beobachtung und Dokumentation der Bewohnerin bzw. des Bewohners unumgänglich. Dabei wird zunächst das Verhalten des Bewohners/der Bewohnerin beobachtet, um eine mögliche Gefährdung festzustellen. Liegt eine Gefährdung des Bewohners bzw. der Bewohnerin vor, so werden Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen ausprobiert. Die Alternativen reichen von Validation und Biographiearbeit über Gehtraining und Hüftprotektoren bis zu Pflege auf Bodenniveau und Sensorbalken. Die Pflegepersonen dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen und die Resultate in der Pflegedokumentation. Liegt trotz der angewandten Alternativen weiterhin eine Gefährdung des Bewohners bzw. der Bewohnerin vor, so wird im nächsten Schritt eine freiheitsbeschränkende Maßnahme durchgeführt und bei der BewohnerInnenvertretung angemeldet. Auch bei dieser Freiheitsbeschränkung wird die gelindeste Art gewählt, sodass der Bewohner und die Bewohnerin so wenig wie möglich in ihrer Lebensweise eingeschränkt werden und gleichzeitig die Gefährdung geringer wird. Sollte jedoch diese Art der Freiheitsbeschränkung nicht ausreichen, wird die nächste Maßnahme gesetzt und dokumentiert.

Bei der Anmeldung müssen der Grund, die Art, der Beginn und die Dauer der Freiheitsbeschränkung angegeben werden. Ist die Dauer der Freiheitsbeschränkung länger als 48 Stunden, so muss ein ärztliches Dokument eingeholt werden, welches die Krankheit bzw. die Beeinträchtigung und die Gefährdung bestätigt. Erst danach gilt die Freiheitsbeschränkung als angemeldet und darf von den Pflegekräften durchgeführt werden. Die BewohnerInnenvertretung kontrolliert bei dem Besuch die Dokumentation und ob die Freiheitsbeschränkung tatsächlich notwendig ist. Jedoch ist die BewohnerInnenvertretung nicht ausschließlich als Kontrollorgan tätig, sondern unterstützt das Pflegepersonal bei Fragen oder schwierigen Fällen.

Durch diese professionelle Zusammenarbeit bei der Betreuung, der Beobachtung und der Dokumentation, wird eine Lösung für den Bewohner und die Bewohnerin gefunden, bei der die Lebensqualität weiterhin erhalten bleibt.

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