Wenn sich Personen für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung vormerken lassen wollen, können sie dies mittels eines Vormerkansuchens erledigen. Download Vormerkansuchen Bitte keinen Antrag auf Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes auf Grund des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes stellen.