Tarife Kurzzeitpflege

Tarife Kurzzeitpflege

Im BAPH Trieben und BAPH Schladming stehen Gästezimmer für Kurzzeitpflegeaufenthalte zur Verfügung. Es ist jedoch in allen sieben Einrichtungen des Pflegeverbandes Liezen nach Verfügbarkeit ein Aufenthalt zur Kurzzeitpflege sowie eine Aufnahme von Tages- oder Nachtgästen möglich.

Kurzzeitpflege

inkl. Frühstück/Mittagessen/Jause/Abendessen

 
 Pflegestufe 0 Grundleistung und Pflegezuschlag der Pflegestufe 4 pro Tag
 Pflegestufe 1 bis 7 Grundleistung und Pflegezuschlag der jeweiligen Pflegestufe pro Tag

Die Vertragsdauer ist maximal sechs Wochen. Die Kosten der Kurzzeitpflegeaufenthalte werden direkt vom Pflegeverband Liezen verrechnet.

Es gibt keinen Zuschuss aus der Sozialhilfe mittels Antrag an die Bezirksverwaltungsbehörde. Es besteht aber die Möglichkeit für PensionsbezieherInnen, um einen Zuschuss für die Kosten des Kurzzeitpflegeaufenthaltes beim Bundessozialamt anzusuchen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz seit einem Jahr bzw. des Anspruches auf Pflegegeld der Stufe 1 nach dem Bundespflegegeldgesetz bei einer nachweislich demenziellen Erkrankung. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger.

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