Bezuschussung

Sie sind hier:Start/Heimkosten/Zuschüsse
 

VollzahlerInnen

VollzahlerInnen sind BewohnerInnen, die auf Grund ihres Einkommens zur Gänze selbst für die Heim- und Pflegekosten aufkommen können. Im Falle der Heimaufnahme werden alle Bezüge (Pensionen/Pflegegeld) weiterhin auf das eigene Girokonto überwiesen.

TeilzahlerInnen

TeilzahlerInnen sind BewohnerInnen, die nicht zur Gänze selbst für die Heim- und Pflegekosten aufkommen können und einen Antrag auf (Rest-)Kostenübernahme für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung stellen müssen (Steiermärkisches Sozialhilfegesetz). Dieser Antrag eröffnet ein Bescheidverfahren bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, das zur eventuellen Erlassung eines Bescheides führt. Bei TeilzahlerInnen werden nur mehr das gesetzliche Taschengeld und die Sonderzahlungen auf das eigene Girokonto überwiesen, die gesetzlichen Verpflegskostenanteile der Pensionen und des Pflegegeldes gehen auf den Träger der Sozialhilfe über.

Facebook Twitter Pinterest LinkedIn
×